Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential (Großveranstaltungen)
Die Durchführung von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential, im Folgenden Großveranstaltungen genannt, erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung vielfältiger rechtlicher Vorgaben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gewährleistung von Rettungswegen, dem Brandschutz sowie dem Schutz der Umwelt und der Anwohner/-innen. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Zulassung von Großveranstaltungen in NRW beschrieben.
Genehmigungspflicht
Großveranstaltungen unterliegen in der Regel einer Genehmigungspflicht. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet primär der Orientierungsrahmen des Ministeriums des Innern NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Freien mit
erhöhtem Gefährdungspotential von November 2021 sowie insbesondere das Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) und das Bauordnungsrecht NRW. Veranstalter müssen rechtzeitig vor dem geplanten Termin einen Antrag bei der Abteilung Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst stellen.
Sicherheits- und Ordnungsvorgaben
Die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigung von Großveranstaltungen. Dies umfasst:
- Brandschutz: Vorgaben gemäß der Bauordnung NRW und der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO).
- Sanitätsdienste: Bereitstellung von ausreichend medizinischem Personal und Einrichtungen.
- Rettungswege: Freihaltung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen.
- Sicherheitsdienste: Einsatz von Sicherheitspersonal zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
Lärmschutz und Umweltauflagen
Großveranstaltungen können erhebliche Lärmbelästigungen und Umweltauswirkungen mit sich bringen. Die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -) sowie der Lärmschutzrichtlinien des Landes NRW ist daher essenziell. Dies beinhaltet:
- Lärmschutzmaßnahmen: Begrenzung der Lautstärke, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden.
- Umweltauflagen: Maßnahmen zur Müllvermeidung, Entsorgungskonzepte, Schutz von Grünflächen.
Verkehrsregelungen
Großveranstaltungen ziehen oft ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich. Daher sind spezielle Verkehrsregelungen notwendig, um Staus und Gefährdungen sowie erhebliche Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßenverkehrs zu vermeiden. Dies beinhaltet:
- Verkehrsleitsysteme: Ausschilderung und Lenkung der Besucherströme.
- Öffentlicher Nahverkehr: Abstimmung mit Verkehrsunternehmen zur Bereitstellung zusätzlicher Transportkapazitäten.
- Parkraummanagement: Schaffung temporärer Parkplätze und Shuttle-Services.
Sicherheitskonzept
Nach Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen ist vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dieses enthält alle relevanten Bedingungen und Auflagen, die der Veranstalter einzuhalten hat. Das Sicherheitskonzept wird von den Beteiligten – Veranstalter, Kreispolizeibehörde Stadt Höxter als örtliche Ordnungsbehörde und ggf. Feuerwehr und Rettungsdienst– unterzeichnet und ist bindend für den Veranstalter. Die Nichtbeachtung dieser Auflagen kann zur Untersagung der Veranstaltung führen.
Die Zulassung von Großveranstaltungen erfordert eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Stadt Höxter und eine enge Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Behörden sowie die sorgfältige Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Nur durch die Einhaltung dieser Vorschriften können Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden.
Nachbereitung und Berichtspflicht
Nach der Durchführung der Veranstaltung kann eine Nachbereitung und Berichterstattung verlangt werden. Dies umfasst die Evaluierung des Ablaufes, die Dokumentation von Zwischenfällen und die Bewertung der Einhaltung aller Auflagen.
