Veranstaltungen

Allgemeine Informationen

Sicherheit von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential (Großveranstaltungen)

Die Durchführung von Veranstaltungen im Freien mit erhöhtem Gefährdungspotential, im Folgenden Großveranstaltungen genannt, erfordert eine sorgfältige Planung und die Einhaltung vielfältiger rechtlicher Vorgaben. Diese Vorschriften dienen dem Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, der Gewährleistung von Rettungswegen, dem Brandschutz sowie dem Schutz der Umwelt und der Anwohner/-innen. Im Folgenden werden die wesentlichen rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen für die Zulassung von Großveranstaltungen in NRW beschrieben.

 

Genehmigungspflicht

Großveranstaltungen unterliegen in der Regel einer Genehmigungspflicht. Die Rechtsgrundlage hierfür bildet primär der Orientierungsrahmen des Ministeriums des Innern NRW für die kommunale Planung, Genehmigung, Durchführung und Nachbereitung von Veranstaltungen im Freien mit
erhöhtem Gefährdungspotential von November 2021 sowie insbesondere das Ordnungsbehördengesetz (OBG NRW) und das Bauordnungsrecht NRW. Veranstalter müssen rechtzeitig vor dem geplanten Termin einen Antrag bei der Abteilung Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst stellen.

 

Sicherheits- und Ordnungsvorgaben

Die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist eine zentrale Voraussetzung für die Genehmigung von Großveranstaltungen. Dies umfasst:

  • Brandschutz: Vorgaben gemäß der Bauordnung NRW und der Verordnung über Bau und Betrieb von Sonderbauten (Sonderbauverordnung – SBauVO).
  • Sanitätsdienste: Bereitstellung von ausreichend medizinischem Personal und Einrichtungen.
  • Rettungswege: Freihaltung und Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen.
  • Sicherheitsdienste: Einsatz von Sicherheitspersonal zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit.
 
Lärmschutz und Umweltauflagen

Großveranstaltungen können erhebliche Lärmbelästigungen und Umweltauswirkungen mit sich bringen. Die Einhaltung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) sowie des Gesetzes zum Schutz vor Luftverunreinigungen, Geräuschen und ähnlichen Umwelteinwirkungen (Landes-Immissionsschutzgesetz - LImschG -) sowie der Lärmschutzrichtlinien des Landes NRW ist daher essenziell. Dies beinhaltet:

  • Lärmschutzmaßnahmen: Begrenzung der Lautstärke, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden.
  • Umweltauflagen: Maßnahmen zur Müllvermeidung, Entsorgungskonzepte, Schutz von Grünflächen.
 
Verkehrsregelungen

Großveranstaltungen ziehen oft ein erhöhtes Verkehrsaufkommen nach sich. Daher sind spezielle Verkehrsregelungen notwendig, um Staus und Gefährdungen sowie erhebliche Beeinträchtigungen des öffentlichen Straßenverkehrs zu vermeiden. Dies beinhaltet:

  • Verkehrsleitsysteme: Ausschilderung und Lenkung der Besucherströme.
  • Öffentlicher Nahverkehr: Abstimmung mit Verkehrsunternehmen zur Bereitstellung zusätzlicher Transportkapazitäten.
  • Parkraummanagement: Schaffung temporärer Parkplätze und Shuttle-Services.
 
Sicherheitskonzept

Nach Prüfung des Antrags und der eingereichten Unterlagen ist vom Veranstalter ein Sicherheitskonzept zu erstellen. Dieses enthält alle  relevanten Bedingungen und Auflagen, die der Veranstalter einzuhalten hat. Das Sicherheitskonzept wird von den Beteiligten – Veranstalter, Kreispolizeibehörde Stadt Höxter als örtliche Ordnungsbehörde und ggf. Feuerwehr und Rettungsdienst– unterzeichnet und ist bindend für den Veranstalter. Die Nichtbeachtung dieser Auflagen kann zur Untersagung der Veranstaltung führen.

Die Zulassung von Großveranstaltungen erfordert eine rechtzeitige Kontaktaufnahme zur Stadt Höxter und eine enge Zusammenarbeit zwischen Veranstaltern und Behörden sowie die sorgfältige Beachtung aller gesetzlichen Vorgaben. Nur durch die Einhaltung dieser Vorschriften können Sicherheit, Ordnung und ein reibungsloser Ablauf der Veranstaltung gewährleistet werden.

 
Nachbereitung und Berichtspflicht

Nach der Durchführung der Veranstaltung kann eine Nachbereitung und Berichterstattung verlangt werden. Dies umfasst die Evaluierung des Ablaufes, die Dokumentation von Zwischenfällen und die Bewertung der Einhaltung aller Auflagen.

Zuständige Stelle

Stadt Höxter
Abteilung Ordnung, Straßenverkehr, Brandschutz und Rettungsdienst
Westerbachstraße 45
37671 Höxter

Stadt Höxter, Abteilung 91 Bauordnung
(Baugenehmigung für die Veranstaltungsfläche, Ausnahme Festplätzen, und
temporären Bauten)

GEMA - Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische
Vervielfältigungsrechte
(Für die GEMA-Genehmigung)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Der Antrag auf Genehmigung einer Großveranstaltung muss umfassende Informationen und Unterlagen
enthalten, darunter:

  • Beschreibung der Veranstaltung: Art, Zweck, Datum, Uhrzeit und Dauer der Veranstaltung.
  • Lageplan: Darstellung des Veranstaltungsortes, inklusive Flucht- und Rettungswege.
  • Sicherheitskonzept: Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit der Teilnehmenden,
    Brandschutzkonzept, Sanitäts- und Notfallversorgung.
  • Verkehrskonzept: Regelungen zur An- und Abreise der Besucherinnen und Besucher, Lenkung
    der Besucherströme, Parkmöglichkeiten und gegebenenfalls Sonderverkehrsregelungen.
  • Lärmschutzkonzept: Maßnahmen zur Minimierung von Lärmbelästigungen für die Anwohner/-
    innen.
  • Umweltverträglichkeitsprüfung: Prüfung und ggf. gesonderte Maßnahmen zum Schutz der
    Umwelt.
Anträge / Formulare

Die Genehmigung einer Großveranstaltung in Nordrhein-Westfalen erfordert die Einreichung verschiedener Anträge. Veranstalter sollten frühzeitig mit der Planung und Antragstellung beginnen, um sicherzustellen, dass alle erforderlichen Genehmigungen rechtzeitig vorliegen. Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben sind entscheidend für den erfolgreichen und sicheren Ablauf der Veranstaltung. Hier ist eine Übersicht der wesentlichen Anträge und Genehmigungen, die je nach Veranstaltungscharakter gestellt werden müssen:

 
1. Veranstaltungsgenehmigung/Sicherheitskonzept

Erforderliche Unterlagen

    • Antrag mit Angaben zur Art, Zweck, Datum, Uhrzeit und Dauer der Veranstaltung
    • Lageplan des Veranstaltungsortes
    • Verkehrskonzept
    • Lärmschutzkonzept
    • Sicherheitskonzept
    • Sanitätsdienst
    • Umweltverträglichkeitsprüfung (falls erforderlich)
    • Vorgaben zum Lärmschutz im Rahmen des Freizeitlärmerlasses, des Landes-Immissionsschutzgesetzes und der Ordnungsbehördlichen Verordnung der Stadt Höxter
 
1.1 Verkehrskonzept

Erforderliche Unterlagen

    • Plan für temporäre Verkehrsregelungen und Parkraumkonzept
 
1.2 Sicherheitskonzept und Brandschutzkonzept

Erforderliche Unterlagen

    • Detailliertes Sicherheitskonzept
    • Brandschutzkonzept
    • Notfall- und Evakuierungspläne
    • Nachweis über die Bereitstellung eines Sicherheitsdienstes
 
1.3 Sanitätsdienst und medizinische Versorgung

Erforderliche Unterlagen

    • Konzept für die medizinische Versorgung
    • Nachweis über die Bereitstellung von Sanitätsdiensten
 
2. Sondernutzungserlaubnis

Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Sondernutzung öffentlicher Flächen
    • Lageplan und Beschreibung der Nutzung
 
3. Erlaubnis für den Ausschank von Alkohol

Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Schankerlaubnis
    • Nachweis der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
 
4. Baugenehmigung für die Veranstaltungsfläche, Ausnahme Festplätzen, und temporären Bauten

Zuständige Behörde: Stadt Höxter, Abteilung 91 Bauordnung

Erforderliche Unterlagen

    • Baupläne und Statiken für temporäre Bauten wie Bühnen, Tribünen und Zelte
    • Lageplan der Veranstaltungsfläche
 
5. Erlaubnis für Feuerwerke oder pyrotechnische Effekte

Erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Genehmigung von Feuerwerken oder pyrotechnischen Effekten
    • Sicherheitsvorkehrungen
 
6. GEMA-Genehmigung

Zuständige Behörde: GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Erforderliche Unterlagen

Anmeldung der Veranstaltung bei der GEMA

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