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Mietspiegel

Allgemeine Informationen

Seit 2021 kann für die Stadt Höxter aus mehreren Gründen kein Mietspiegel mehr erstellt werden. Zur Zeit ist eine neue Erhebung auch nicht geplant. Die Pflicht zur Erstellung von Mietspiegeln gilt erst für Gemeinden ab 50.000 Einwohner.

Als Orientierungshilfe veröffentlichen wir immer noch den letzten qualifizierten Mietspiegel der Stadt Höxter aus 2017/ 2019. Die ortsübliche Vergleichsmiete kann daraus, insbesondere im gerichtlichen Verfahren, aber nicht mehr abgeleitet werden.

Ein qualifizierte Mietspiegel der Stadt Höxter wurde zuletzt zum 01.07.2017 neu erstellt und zum 01.07.2019 fortgeschrieben.

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte des Kreises Höxter ermittelt und veröffentlicht in seinem Grundstücksmarktbericht eine  Mietwertübersicht auf Grundlage einer Mietdatei für die kreisangehörigen
Städte und Gemeinden. Diese ist zwar auch unverbindlich, kann aber ebenfalls zumindest zur Orientierung herangezogen werden.

Rechtsgrundlage

§§ 558 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

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