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Förderung und Steuererleichterungen

Allgemeine Informationen

Denkmalförderung des Landes Nordrhein-Westfalen

Private, kirchliche und kommunale Eigentümerinnen und Eigentümer können beim Land Nordrhein-Westfalen Fördergelder für die Pflege und den Erhalt ihrer Denkmäler beantragen. 

Dabei muss jeweils ein Eigenanteil beigetragen werden, der je nach Förderung unterschiedlich hoch ist. 

Förderfähig sind die denkmalbedingten Aufwendungen für den Erhalt und die Pflege von Baudenkmälern und beweglichen Denkmälern (Bau- und Nebenkosten) sowie Ausgaben für Bauvoruntersuchungen, wissenschaftliche Erforschung und Erfassung sowie die Präsentation von Denkmälern. 

Anträge sind für das jeweils kommende Förderjahr schriftlich mit einem Antragsformular vor Beginn der Maßnahme und in der Regel bis zum 1. Oktober bei der jeweiligen Bezirksregierung als zuständiger Bewilligungsbehörde einzureichen. 

Das Förderprogramm wird durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG) zu Beginn des darauf folgenden Jahres aufgestellt. Die Bewilligung der Maßnahmen erfolgt durch die Bezirksregierung. 

Weitere Informationen zur maßgeblichen Förderrichtlinie des MHKBG, dem Programmaufruf sowie ergänzenden Punkten:

www.mhkbg.nrw/themen/bau/denkmalschutz

Denkmalpauschalmittel


Zur Förderung kleiner denkmalpflegerische Maßnahmen stellen das Land und die Stadt Höxter Fördermittel zur Verfügung. Hiermit können denkmalbedingte Mehrkosten bei der Sanierung und Instandsetzung eines Baudenkmales gefördert werden. Hierfür steht ein begrenzter Etat zur Verfügung, über dessen Bereitstellung zudem jährlich neu entschieden werden muss.

Ein Zuschussantrag kann bei der Unteren Denkmalbehörde gestellt werden. Die Maßnahme muss grundsätzlich im Jahr der Beantragung auch abgeschlossen werden, es empfiehlt sich eine frühzeitige Beantragung

 

Städtebaumittel


Die Städtebauförderung erstreckt sich auf Maßnahmen an Baudenkmälern und an erhaltenswerten oder stadtbildprägenden Gebäuden innerhalb des Gebietes des sog. "Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes". 
Dieses umfasst die Altstadt einschließlich angrenzender Straßenzüge, die Corveyer Allee und Corvey. Gefördert werden hier bauliche Maßnahmen zur gestalterischen und technischen Aufwertung der Bausubstanz, aber auch altstadtgerechte Umgestaltung von Freiflächen. Es handelt sich um Fördermittel des Bundes und der Stadt Höxter. Wegen des in der Städtebauförderung geltenden "Subsidiaritätsprinzips" können Vorhaben, für die ein Zugang zu anderen Förderprogrammen z.B. bei der BAFA oder der NRW.Bank besteht, allerdings nicht gefördert werden (z.B. energetische Erneuerungen auch von Fenstern, Türen, etc.)

Ergänzend hat die Bundesregierung das Förderprogramm "Jung kauft Alt" aufgelegt, das darauf abzielt, Familien mit kleinen und mittleren Einkommen beim Kauf und der Sanierung von sanierungsbedürftigen Häusern und Wohnungen zu unterstützt. Es bietet zinsverbilligte Kredite über die KfW-Förderbank, um den Erwerb von Wohneigentum zur Eigennutzung zu erleichtern. https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/topthemen/Webs/BMWSB/DE/jung-kauft-alt/jka-topthema-artikel.html

Weitere Informationen erhalten Sie hier

Als Ansprechpartner für die Antragstellung stehen Holger Dittrich und für bautechnische und baugestalterische Fragen Andreas Lonzek in der Stadtverwaltung zur Verfügung.

Steuererleichterungen für Aufwendungen an Baudenkmälern und erhaltenswerten Gebäuden

Neben den direkten Förderungen hat der Gesetzgeber für die Denkmaleigentümer Steuererleichterungen durch erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten vorgesehen (nach §40 DSchG NW in Verbindung mit EStG). Hier können die Kosten für Baumaßnahmen, die für den Erhalt oder die sinnvolle Nutzung des Baudenkmals erforderlich sind und mit der Unteren Denkmalbehörde zuvor abgestimmt werden, von der Stadt Höxter zur Vorlage beim Finanzamt bescheinigt werden. Für diese Bescheinigung wird eine Gebühr erhoben.

Sofern das Gebäude im Bereich eines förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes gelegen ist und die Stadt Höxter einen Wert für das Stadtbild/eine Erhaltenswertigkeit attestiert, sind derartige Bescheinigungen sogar für nicht denkmalwerte Gebäudesubstanz gebührenfrei möglich

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