Sondernutzungen

Allgemeine Informationen
Nutzungen, die über den "Allgemeingebrauch" einer Straße hinausgehen oder den Gemeingebrauch beeinträchtigen, sind Sondernutzungen.  

Was sind Sondernutzungen?

Formen der Sondernutzung sind z.B. Straßenhandel, Verkaufsstände, Warenauslagen, Werbeveranstaltungen, Informationsstände, Sommerterrassen, Straßenfeste, Aufstellung von Baugerüsten, Container, die Lagerung von Baumaterial, Vergabe von Wahlstände vor Wahlen

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der zu entrichtenden Sondernutzungsgebühren richtet sich nach der vom Rat beschlossenen Satzung

Rechtsgrundlage

Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen

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