Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW 2018 (große Sonderbauten)

Allgemeine Informationen

Das normale Baugenehmigungsverfahren müssen Sie durchführen, wenn Sie einen großen Sonderbau errichten, ändern oder die Nutzung ändern wollen. Ihrem Bauantrag müssen Sie die erforderlichen Unterlagen beifügen.

In diesem Verfahren wird geprüft, ob Ihrem Vorhaben öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen. Geprüft wird z.B. ob das Vorhaben planungsrechtlich zulässig ist, die Abstandsflächen eingehalten werden oder die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt.

Sie dürfen erst mit dem Bau beginnen, wenn Sie die Baugenehmigung erhalten haben.

Eine Kopie, ggf. auch in elektronischer Form, der Baugenehmigung und der Bauvorlagen müssen Sie an der Baustelle ab Baubeginn vorhalten. Das Baustellenschild mit dem roten Punkt muss an einem von außerhalb der Baustelle gut sichtbaren Ort angebracht werden.

Über das Bauportal.NRW haben Sie die Möglichkeit den Antrag online bei der Stadt Höxter einzureichen.

Voraussetzungen

Es handelt sich um einen großen Sonderbau.

Sie reichen alle erforderlichen Unterlagen und Formulare vollständig ein.

Ihrem Vorhaben stehen keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Welche Fristen muss ich beachten?
Die Baugenehmigung erlischt, wenn Sie nicht 3 Jahre nach Ausstellung mit dem Bau begonnen oder die Bauarbeiten für mehr als 1 Jahr ausgesetzt haben. Entspricht die erteilte Baugenehmigung auch weiterhin der geltenden Rechtslage kann die Geltungsdauer der Baugenehmigung bei entsprechender und rechtzeitiger Antragstellung verlängert werden.
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