Baugenehmigung - Beseitigung von Anlagen nach § 62 Absatz 3 Satz 2 BauO NRW 2018

Allgemeine Informationen

Im Rahmen des Antrags auf Genehmigung der vollständigen Beseitigung kann für Anlagen und Gebäude deren Beseitigung grundsätzlich verfahrensfrei ist, auf Antrag der Bauherrschaft ein Baugenehmigungsverfahren durchgeführt werden.

Über das Bauportal.NRW haben Sie die Möglichkeit den Antrag online bei der Stadt Höxter einzureichen.

Rechtsgrundlage

Bauordnung NRW 2018

VO Bauportal.NRW

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