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Hinterm Katzenbeutel

Nummer: 09/17

Für das derzeit landwirtschaftlich genutzte Plangebiet an der Wiesenstraße in Lüchtringen besteht die Absicht einer wohnungsbaulichen Entwicklung, um der anhaltenden Nachfrage nach ortskernnahem und barrierefreiem Wohnraum nachzukommen.

Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines Wohngebietes zu schaffen, ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich, da das Plangebiet nach der Verkehrsauffassung nicht mehr den Bebauungszusammenhang in der „Wiesenstraße“ fortsetzt und damit nicht den Charakter einer klassischen Baulücke aufweist.

Ablauf des Aufstellungsverfahrens

03.01.2019 bis 01.02.2019Frühzeitige Bürgerbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
19.06.2019Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB
03.07.2019Bekanntmachung der Auslegung und Benachrichtigung der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 S. 3 BauGB
03.07.2019Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
11.07.2019 bis 16.08.2019Öffentliche Auslegung des Planentwurfs gem. § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
19.09.2019Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
19.09.2019Satzungsbeschluss gem. § 10 BBauG
02.10.2019Bekanntmachung gem. § 6 Abs. 5 BauGB bzw. § 10 Abs. 3 BauGB
02.10.2019Rechtskraft des Bauleitplans gem. § 10 Abs. 3 BauGB
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