FAQ's Asyl
Welchen Schutz können Flüchtlinge in Deutschland in Anspruch nehmen?
Um Schutzsuchenden zu helfen, stehen verschiedene rechtliche Möglichkeiten auf internationaler und nationaler Ebene zur Verfügung. Mit der Anerkennung als Flüchtling bzw. Asylberechtigtem ist stets ein zeitlich begrenztes Aufenthaltsrecht (Aufenthaltsgestattung bzw. Duldung) von einem bis zu drei Jahren verbunden.
Das Asylrecht gem. Artikel 16a des Grundgesetzes ist das umfassendste Schutzrecht. Sollte dieses nicht greifen, können im Bedarfsfall auch eine Anerkennung als Flüchtling (§ 3 Asylgesetz) oder subsidiärer Schutz (§ 4 Asylgesetz) in Frage kommen. Die damit verbundenen Rechte des Betroffenen sind nicht so weitreichend, wie sie es im Fall der Asylgewährung wären.
Wie verläuft das Asylverfahren in Deutschland?
Flüchtlinge gelangen auf unterschiedlichsten Wegen nach Deutschland.
Um einen Asylantrag zu stellen, muss sich ein Flüchtling bei einer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) als zuständiger Behörde melden.
Alle Asylsuchenden werden anhand eines Quotensystems - dem Königsteiner Schlüssel - auf die Bundesländer verteilt, welche dann für die Unterbringung in sog. Erstaufnahmeeinrichtungen zuständig sind. Hier erhalten die Schutzsuchenden auch erstmalig Sach- und Geldleistungen. Nach einer Übergangszeit in den vorgenannten Einrichtungen werden die Asylsuchenden den Kommunen bis zur Entscheidung über ihren Antrag zugewiesen, wiederum unter Anwendung des Königsteiner Schlüssels.
Je nach Ausgang des Verfahrens erfolgen die Ablehnung oder Anerkennung des Asylantrags, verbunden mit einer Aufenthaltsgenehmigung oder der Aufforderung zur Ausreise, sofern keine Hinderungsgründe entgegenstehen.
Überblick über den Verfahrensablauf:
Quelle: Bezirksregierung Arnsberg© Stadt Höxter
Wie viele Flüchtlinge leben aktuell in Höxter?
Die Personen, die den Kommunen bereits zugewiesen wurden, sind bereits registriert und haben einen Antrag auf Asyl gestellt.
Die folgende Übersicht gibt einen Überblick über die Entwicklung der Anzahl der Asylbewerber in Höxter im Zeitraum Januar 2014 bis November 2015:
Zeitraum: Januar 2014 bis November 2015© Stadt Höxter
Von den in Höxter lebenden Flüchtlingen sind ca. 60 % männlich. Ein Viertel der Flüchtlinge ist minderjährig, ca. 50 % sind zw. 18 und 30 Jahren alt, ca. 25 % sind älter als 30 Jahre.
Hinweis: Diese Angaben werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert. Sie spiegeln dennoch nicht die tagesaktuellen Daten wieder.
Aus welchen Ländern stammen die Flüchtlinge hauptsächlich?
Die in Höxter lebenden Flüchtlinge kommen aus einer Vielzahl von Ländern, jedoch stammt die Mehrheit der Flüchtlinge aus den folgenden Staaten:
-Afghanistan
-Albanien
-Armenien
-Guinea
-Eritrea
-Irak
-Kosovo
-Serbien
-Syrien
Ein Teil der in Höxter untergebrachten Flüchtlinge sind allein reisende Männer. Aber auch allein reisende Frauen, Paare und Familien mit Kindern haben in Höxter Zuflucht gefunden.
Wie erfolgt die Unterbringung der Flüchtlinge?
Die Unterbringung der Flüchtlinge orientiert sich an den allgemeinen und besonderen Bedürfnissen, die diese Menschen haben sowie den vorhandenen Aufnahmekapazitäten.
Aktuell erfolgt die Unterbringung in :
-Gemeinschaftsunterkünften
-Wohnungen
Die Gemeinschaftsunterkünfte und Wohnungen sind über das Gebiet der Kernstadt Höxter sowie der umliegenden Ortschaften verteilt.
Die Gemeinschaftsunterkünfte werden derzeit so ausgebaut, erweitert bzw. neu errichtet, dass die Stadt Höxter bereits zum Jahreswechsel 2015/2016 über eine hohe Aufnahmekapazität verfügt und die Belegung flexibel erfolgen kann. Schwerpunktmäßig sollen Flüchtlinge in folgenden Gemeinschaftsunterkünften untergebracht werden:
© Stadt Höxter
Ergänzend dazu hat die Stadt Höxter Wohnungen auf dem freien Wohnungsmarkt angemietet, um verschiedenen Personengruppen eine angemessene Unterbringung zu ermöglichen.
Welche Leistungen erhalten die Flüchtlinge in Höxter bzw. welche Kosten fallen an?
Flüchtlinge erhalten Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz. Neben der Unterbringung in Gemeinschaftsunterkünften oder Wohnungen erhalten sie Grundleistungen für Ernährung, Kleidung und Körperpflege sowie ein Taschengeld. Die Leistungen entsprechen ihrem Umfang nach etwa denen des SBG II ("Hartz 4") bzw. SGB XII ("Sozialhilfe"). Sie erhalten weiterhin Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt.
Ab Jahresanfang 2016 wird der Bund den Kommunen monatlich 670 € pro Flüchtling erstatten. Auch seitens des Landes NRW erfolgt eine Kostenerstattung an die Kommunen. Die tatsächliche Höhe der Erstattungen ab 2016 ist derzeit noch nicht festgelegt.
Die Kosten, die der Stadt Höxter pro Jahr durch die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge entstehen, lassen sich im Vorhinein nicht genau beziffern. Es existieren viele beeinflussende Faktoren, wie etwa zusätzliche Zuweisungen, aber auch Gesetzesänderungen, die eine genaue Berechnung schwierig machen.
Im Haushaltsplan 2015 sind für Transferaufwendungen im Bereich Asyl 1.324.800 € veranschlagt. Dem stehen Erstattungen i.H.v. 522.000 € gegenüber, so dass sich eine Kostenbelastung der Stadt Höxter von ca. 800.000 € ergibt. Die tatsächliche Belastung wird im Jahresabschluss 2015 ausgewiesen.
Wie unterstützt die Stadt Höxter die hier lebenden Flüchtlinge?
Die Stadtverwaltung Höxter erbringt Unterstützungsleistungen in vielerlei Hinsicht. Zum Einen erfolgt hier die Aufnahme, die Koordination der Unterbringung sowie die Leistungsgewährung. Zum Anderen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter den Flüchtlingen auch bei alltäglichen Sorgen, Nöten und Fragen zur Seite.
Weiterhin kümmern sich mehrere Hausmeister sowie ein Sozialarbeiter vor Ort in den Unterkünften um die Menschen. Durch ihre regelmäßige Präsenz können sie mögliche Probleme schnell erkennen bzw. für Abhilfe sorgen. Auf diese Weise kann ein Vertrauensverhältnis aufgebaut werden, was zur Förderung des gegenseitigen Verständnisses und Toleranz beiträgt.
Die Volkshochschule Höxter-Marienmünster bietet außerdem eine Vielzahl von Angeboten im Bereich der Sprachförderung sowie der beruflichen Qualifikation für Flüchtlinge an. Die Ausprägung und Schwerpunktsetzung kann dabei sehr unterschiedlich sein, u.a. bedingt durch die individuelle Bleibeperspektive der Flüchtlinge. Ziel der VHS ist es, mit den vorhandenen Ressourcen ein Höchstmaß an Förderung zu bieten und so einen Beitrag zur Integration zu leisten.
Wie werden schulpflichtige Kinder von Flüchtlingen unterstützt?
Für minderjährige, schulpflichte Flüchtlinge beginnt nach der Zuweisung nach Höxter die Schulpflicht gem. Schulgesetz NRW, sobald die Wohnsitznahme in Höxter erfolgt ist.
Die Stadt Höxter als Schulträger sowie der Kreis Höxter als Schulaufsichtsbehörde haben das Ziel, den Flüchtlingskindern das Erlernen der deutschen Sprache so einfach und effizient wie möglich zu machen.
Dazu sind bereits spezielle Auffangklassen in den Höxteraner Schulen eingerichtet worden, die der gezielten Sprachförderung von Flüchtlingskindern dienen. Damit diese nicht isoliert unterrichtet werden, erfolgt der Unterricht in den Auffangklassen nur anteilig. Der Rest der wöchentlichen Unterrichtszeit wird in den Regelklassen verbracht.
Ob die Notwendigkeit besteht, dass ein Kind eine Auffangklasse besucht, entscheidet der amtsärztliche Dienst des Kreises Höxter im Rahmen einer Begutachtung. Über das Kommunale Integrationszentrum des Kreises Höxter (KI) werden dazu sowohl als auch die betroffenen Kinder zu einem Beratungsgespräch eingeladen.
Derzeit gehen in Höxter 34 Kinder von Flüchtlingen zur Schule (Stand: Dezember 2015).
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