Delegierte können entweder selbst eine Behinderung haben oder einen Menschen mit Behinderung im eigenen Haushalt maßgeblich betreuen. Sie müssen außerdem ihren Hauptwohnsitz in Höxter haben und am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sein.
Organisationen wie Vereine, Selbsthilfegruppen, Wohnheime oder Werkstätten können bis zu drei Delegierte benennen. Einzelpersonen können von vier weiteren Einwohnerinnen oder Einwohnern vorgeschlagen werden. Alle vorgeschlagenen Delegierten müssen ihre Zustimmung schriftlich erklären.
Die notwendigen Vordrucke zur Delegiertenbenennung und Einverständniserklärung sind erhältlich bei der Stadt Höxter, Stabsstelle Familie, Westerbachstraße 45, Telefon 05271 963-1011, E-Mail n.nolte@hoexter.de, beim Paritätischen Wohlfahrtsverband, Kreisgruppe Höxter, Möllingerstraße 5, Telefon 05271 6941045, E-Mail hoexter@paritaet-nrw.org (nur nach Terminabsprache) und online auf der Seite des Behindertenbeirates.
Alle Unterlagen müssen bis zum 12. April 2026 bei der Stadt Höxter eingegangen sein.
Weitere Informationen und die vollständige Bekanntmachung finden Interessierte in der Anlage.
