Wohnsitz (Ummeldung)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie innerhalb von Höxter die Wohnung wechseln, ist es erforderlich, dass Sie sich innerhalb von zwei Wochen ummelden.

Die Ummeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (mit Vollmacht) im Bürgerbüro der Kreisstadt Höxter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Ummeldung bei der Meldebehörde”.

Über unseren Onlineservice haben Sie die Möglichkeit, Ihren Umzug voranzumelden. Ihre Daten werden dann vorab an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices übermittelt. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Büro sparen Sie somit Zeit, da die erforderlichen Unterlagen bereits im Vorfeld vorbereitet werden können.

Bei Ihrer persönlichen Vorsprache erhalten Sie eine Ummeldebestätigung und die Adresse in Ihrem Personalausweis wird geändert.

Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre

Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigten aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten  eine Einvernehmenserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.

Für Personen für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Wohnungsgeberbescheinigung. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
  • Gültiges Ausweisdokument zur Identifizierung; (Reisepass, Personalausweis)
  • bei Kindern unter 16 Jahren: Ausweisdokument (wenn vorhanden)
  • bei ausländischen Personen: ID-Karte, Pässe, Aufenthaltstitel/ggf. Zusatzblatt

Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Sollten Sie ein Kfz zugelassen haben können hier die Anschriften im Kraftfahrzeugschein gleich mit geändert werden.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren fallen bei fristgerechter Ummeldung nicht an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Ummeldefrist nach Umzug innerhalb von 2 Wochen.

Rechtsgrundlage

§§ 17, 19 und 23 Bundesmeldegesetz (BMG)

Anträge / Formulare

Ummeldeformular; Wohnungsgeberbestätigung

Zusätzliche Unterlagen bei Anmeldung durch eine Vertrauensperson:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Anmeldeformular der anzumeldenden Person
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person
Was sollte ich noch wissen?

Wichtig: Beschriften Sie bitte Ihren Briefkasten und Ihre Klingel !

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