Eine Nebenwohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der Wohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).
Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.
Nebenwohnungen können schriftlich, persönlich oder über unseren Onlineservice abgemeldet werden.
