Wohnsitz (Nebenwohnung Abmeldung)

Allgemeine Informationen

Eine Nebenwohnung ist abzumelden bei Wegzug ins Ausland oder Aufgabe der Wohnung (Hauptwohnung wird alleinige Wohnung).

Die Abmeldung einer Nebenwohnung können Sie bei der Meldebehörde der Nebenwohnung oder der Hauptwohnung vornehmen.

Nebenwohnungen können schriftlich, persönlich oder über unseren Onlineservice  abgemeldet werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Unterlagen bei persönlicher Vorsprache:

  • Gültige Ausweisdokument aller abzumeldenden Personen (Personalausweis zur Anschriftenänderung/ID-Karte oder Reisepass)

Unterlagen bei Abmeldung durch eine bevollmächtigte Person:

  • Vollmacht
  • unterschriebenes Abmeldeformular (Vor- und Nachname)
  • Ihre Ausweisdokumente zum Personenabgleich
  • Ausweisdokument der bevollmächtigten Person

Auslandsabmeldungen können generell auch per Post erledigt werden, falls die Person sich schon im Ausland befindet. Wichtig: Das Formular muss unterschrieben sein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Abmeldung ist gebührenfrei.

Welche Fristen muss ich beachten?
Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.
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