Willkommen in Höxter!
Wenn Sie bisher in einer anderen Stadt oder Gemeinde gewohnt haben und nach Höxter ziehen, melden Sie dies über den Zuzug.
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen anzumelden.
Die Anmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (mit Vollmacht) im Bürgerservice der Stadt Höxter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Anmeldevordruck. Durch Ihre Anmeldung werden Sie automatisch an Ihrem alten Wohnort abgemeldet.
Bitte bringen Sie die von ihrem Wohnungsgeber ausgefüllte und unterschriebene Bestätigung über den Einzug in die neue Wohnung bei der Anmeldung direkt mit. Die Vorlage des Mietvertrages reicht nicht aus.
Über unseren Onlineservice haben Sie die Möglichkeit Ihren Zuzug voranzumelden. Ihre Daten werden dann vorab an die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bürgerservices übermittelt. Bei Ihrer persönlichen Vorsprache im Büro sparen Sie somit Zeit, da die erforderlichen Unterlagen bereits im Vorfeld vorbereitet werden können.
Beachten Sie bitte, dass auch Ihr Personalausweis sowie Ihr Reisepass, ggf. Kinderreisepässe und die Kfz-Papiere zu ändern sind. Hier wird der neue Wohnort eingetragen. Diese Änderungen können Sie im Bürgerservice vornehmen lassen.
Besonderheiten gelten bei der Anmeldung von Kindern bis 16 Jahre
Wenn das Kind mit einem Sorgeberechtigten aus der gemeinsamen Familienwohnung auszieht oder wenn die Hauptwohnung bzw. alleinige Wohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen Sorgeberechtigten wechselt, ist von beiden Sorgeberechtigten eine Einvernehmenserklärung abzugeben. Jugendliche ab 16 Jahren können sich auch ohne Einvernehmen der Sorgeberechtigten anmelden.
Für Personen für die per Gerichtsbeschluss eine Betreuerin/ ein Betreuer bestellt wurde und deren/dessen Aufgabenkreis das Aufenthaltsbestimmungsrecht mit Einwilligungsvorbehalt umfasst, obliegt die Meldepflicht der Betreuerin/dem Betreuer
