Wohnsitz (Abmeldung)

Allgemeine Informationen

Wenn Sie von Höxter wegziehen, sind Sie verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen am neuen Wohnort anzumelden.

Bei einem Umzug innerhalb der Bundesrepublik Deutschland benötigen Sie keine Abmeldebestätigung. Sie werden automatisch von der neuen Meldebehörde am alten Wohnsitz abgemeldet.

Verlassen Sie allerdings die Bundesrepublik Deutschland müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden. Die Abmeldung können Sie persönlich oder durch einen Bevollmächtigten (mit Vollmacht) im Bürgerbüro der Kreisstadt Höxter vornehmen. Benutzen Sie dazu bitte den Vordruck “Abmeldung bei der Meldebehörde”.  Die Abmeldung können Sie in diesem Fall eine Woche vor dem Auszug aus Ihrer Wohnung im Bürgerbüro durchführen. Sie erhalten eine Abmeldebestätigung.

Ebenso müssen Sie sich abmelden, wenn Sie ihre Wohnung in Deutschland aufgeben und keinen festen Wohnsitz mehr haben sollten.

Bei einer Abmeldung bringen Sie bitte die entsprechende Bestätigung des Wohnungsgebers über den Auszug aus ihrer Wohnung mit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Personalausweis, Reisepass, bei ausländischen Staatsangehörigen den Nationalpass oder die ID-Karte aller abzumeldenden Personen.

Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): innerhalb einer Woche vor Auszug.
Anträge / Formulare

Abmeldung; Wohnungsgeberbestätigung

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