Verlusterklärung eines Personlausweises oder Reisepasses

Allgemeine Informationen

Verlust oder Diebstahl von Ausweisdokumenten müssen uns wegen möglichen Missbrauchs so schnell wie möglich angezeigt werden, bei Minderjährigen durch den/die Sorgeberechtigten.

Mit unserem Onlineservice können Sie die Meldung online vornehmen.

Zur Vermeidung von Missbrauch sollten Sie unverzüglich die Sperrung der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises veranlassen:

Sperrhotline der Bundesdruckerei in Berlin, Rufnummer 116 116.

Die Entsperrung der Online-Personalausweisfunktion erfolgt auf Antrag gebührenfrei bei uns.

Mit der Verlustanzeige wird das Ausweisdokument in der sog. polizeilichen INPOL-Sachfahndung ausgeschrieben.

Das Wiederauffinden von Ausweisdokumenten ist uns mitzuteilen, damit wir das Ausweisregister aktualisieren und eine Löschung in der Fahndungsdatei veranlassen können.

Erfolgt die Information per Brief, Fax, E-Mail oder telefonisch, schicken wir Ihnen die formelle Verlustanzeige, die Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben bei uns wieder einreichen.

Persönliche Wiederaufgefundene-/ oder Verlustmeldungen können Sie auch gerne innerhalb der Öffnungszeiten bei uns im Bürgerservice anzeigen.

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