Überwachung Versorgungsunternehmen/ Stadtentwässerung

Allgemeine Informationen

Der Beginn (möglichst zwei Wochen vor Baubeginn) und das Ende der Arbeiten in öffentlichen Verkehrsflächen, bei denen die Stadt Höxter Baulastträger ist, ist der Stadt über die nachstehende E-Mail-Adresse mitzuteilen.

Inhalt der Anzeige sowie weitere Informationen finden Sie in dem Hinweisblatt "Hinweise für Aufgrabungen in öffentlichen Verkehrsflächen".

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