Übermittlungssperre (Antrag auf Eintragung im Melderegister)

Allgemeine Informationen

Sie haben die gesetzlich verankerte Möglichkeit, bestimmten Datenübermittlungen zu widersprechen. Sie können dies zeitgleich mit Ihrer An- oder Ummeldung erledigen oder auch nachträglich. 

Folgende Übermittlungssperren können Sie bei Ihrer Meldebehörde einrichten: 

  • Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche  Religionsgemeinschaften
  • Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
  • Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
  • Auskünfte an Adressbuchverlage

Wenn Sie der Übermittlung Ihrer Daten widersprechen wollen, können Sie dies ausschließlich bei der Meldebehörde Ihres Wohnortes in schriftlicher oder mündlicher Form machen.

Die Stadt Höxter bietet außerdem die Eintragung über einen Onlineservice an. Eine Angabe von besonderen Gründen ist hierbei nicht notwendig. 

Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde im Melderegister eingetragen und anschließend bei jedem Übermittlungs- und Auskunftsersuchen Dritter entsprechend berücksichtigt.

Übermittlungssperren gelten nur für Anfragen von Privaten. Datenübermittlungen an Behörden und sonstige öffentliche Stellen bleiben hiervon unberührt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Eintragung der Übermittlungssperre ist gebührenfrei.

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