Informationen zur Straßenreinigung können Sie der unten stehenden Straßenreinigungssatzung entnehmen.
Verstöße gegen die dort genannten Reinigungspflichten können mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden.
Informationen zur Straßenreinigung können Sie der unten stehenden Straßenreinigungssatzung entnehmen.
Verstöße gegen die dort genannten Reinigungspflichten können mit einem Bußgeld bis zu 1.000,00 EUR geahndet werden.
Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen NW (StrReinG NW), Straßenreinigungssatzung
Stadthaus am Petritor - Westerbachstr. 45
| Montag - Freitag: | 08:30 - 12:30 | Uhr |
| Montag - Donnerstag: | 14:00 - 16:00 | Uhr |
Bürgerservice und Standesamt
(vorherige Terminvereinbarung erforderlich)
| Montag - Freitag: | 08:00 - 12:30 | Uhr |
| Montag u. Dienstag: | 14:00 - 16:00 | Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 18:00 | Uhr |
Soziale Sicherung und Wohngeldstelle
| Dienstag und Donnerstag: | 08:30 - 12:30 | Uhr |
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei sowie der Tourist-Info finden Sie hier.