| Ausnahmen von der Schutzhelmtragepflicht |
| Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. |
| Ausnahmen von der Schutzhelmtragepflicht |
| Von der Schutzhelmtragepflicht können Personen im Ausnahmewege befreit werden, wenn das Tragen eines Schutzhelmes aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist. |
Antrag mit ärztlicher Bescheinigung, aus der hervorgeht, daß aufgrund des ärztlichen Befundes von der Helmtragepflicht befreit werden muß.
keine
Straßenverkehrsordnung
Stadthaus am Petritor - Westerbachstr. 45
| Montag - Freitag: | 08:30 - 12:30 | Uhr |
| Montag - Donnerstag: | 14:00 - 16:00 | Uhr |
Bürgerservice und Standesamt
(vorherige Terminvereinbarung erforderlich)
| Montag - Freitag: | 08:00 - 12:30 | Uhr |
| Montag u. Dienstag: | 14:00 - 16:00 | Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 18:00 | Uhr |
Soziale Sicherung und Wohngeldstelle
| Dienstag und Donnerstag: | 08:30 - 12:30 | Uhr |
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei sowie der Tourist-Info finden Sie hier.