Personalausweis

Allgemeine Informationen

Was Sie über die Ausstellung eines Bundespersonalausweises (Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr) wissen sollten.

Gültigkeit: (Bundespersonalausweis)

- bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre,

- nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre,

Verlängerungen sind nicht möglich.

Der Antrag für die Neuausstellung wird im Bürgerservice aufgenommen und muss eigenhändig unterschrieben werden. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.

Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig; Ausstellung in der Regel sofort)

Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt,

- wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Ausweis kurzfristig benötigen und

- die Ausstellung des Bundespersonalausweises nicht rechtzeitig möglich ist.


Gleichzeitig wird der Bundespersonalausweis beantragt.  

Seit dem 1.November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Alles Wissenswerte hierzu finden Sie unter

http://www.personalausweisportal.de

Es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Fingerabdrücken (für Ausweisinhaber ab 6 Jahren)  gem. § 5 Abs. 9 PAuswG seit August 2021 verpflichtend ist.

Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Bürgerbüro mit. Zur Erstellung der Verlustanzeige bringen Sie bitte Ihren Reisepass (falls vorhanden) oder Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit. 

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Beantragung bringen Sie bitte mit:

  • ein aktuelles digitales Lichtbild
    Lichtbilder erhalten Sie bei teilnehmenden Fotographen (qr Code) oder vor Ort im Bürgerservice
  • Ihren alten Bundespersonalausweis, Reisepass oder Kinderausweis oder Kinderreisepass
  • Ihre Eheurkunde (bei Verheirateten/Geschiedenen) oder Ihre Geburtsurkunde (bei Ledigen)
  • bei Spätaussiedlern zusätzlich den Registrierschein und die Einbürgerungsurkunde/Bescheinigung nach § 15 BVFG
  • bei Kindern die ausgefüllte und von den Sorgeberechtigten unterzeichnete  Einverständniserklärung; das Kind muss bei Beantragung anwesend sein
  • bei alleinerziehenden benötigen wir eine aktuelle Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht, diese Bescheinigung erhalten Sie vom Jugendamt.
Welche Gebühren fallen an?

Folgende Gebühren entstehen mit der Beantragung:

Personalausweis:

46,00 Euro für Personen ab 24 Jahre

27,60 Euro für Personen unter 24 Jahre

Vorläufiger Personalausweis: 10 Euro

Bei besonderen Notlagen kann Gebührenbefreiung beantragt werden.

Sollten Sie das Foto im Stadthaus erstellen, fallen zusätzlich 6,00 EUR an.

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz

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Ansprechpartner