Was Sie über die Ausstellung eines Bundespersonalausweises (Ausweispflicht ab dem 16. Lebensjahr) wissen sollten.
Gültigkeit: (Bundespersonalausweis)
- bei Ausstellung vor dem 24. Lebensjahr beträgt die Gültigkeit 6 Jahre,
- nach dem 24. Lebensjahr 10 Jahre,
Verlängerungen sind nicht möglich.
Der Antrag für die Neuausstellung wird im Bürgerservice aufgenommen und muss eigenhändig unterschrieben werden. Die Beantragung durch eine andere Person ist nicht möglich.
Vorläufiger Personalausweis (3 Monate gültig; Ausstellung in der Regel sofort)
Der vorläufige Personalausweis wird ausgestellt,
- wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den Ausweis kurzfristig benötigen und
- die Ausstellung des Bundespersonalausweises nicht rechtzeitig möglich ist.
Gleichzeitig wird der Bundespersonalausweis beantragt.
Seit dem 1.November 2010 gibt es den neuen Personalausweis. Alles Wissenswerte hierzu finden Sie unter
http://www.personalausweisportal.de
Es wird darauf hingewiesen, dass die Abgabe von Fingerabdrücken (für Ausweisinhaber ab 6 Jahren) gem. § 5 Abs. 9 PAuswG seit August 2021 verpflichtend ist.
Haben Sie Ihren Personalausweis verloren oder ist er Ihnen gestohlen worden, teilen Sie dies bitte umgehend Ihrem Bürgerbüro mit. Zur Erstellung der Verlustanzeige bringen Sie bitte Ihren Reisepass (falls vorhanden) oder Ihr Familienbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde mit.
