Im Stadtgebiet Höxter sind 6 Bewohnerparkzonen ausgewiesen:
Bewohnerbereich A: Stummrigestraße, Papenstraße, Neue Straße, Fuhlenstraße
Bewohnerbereich B: Rodewiekstraße
Bewohnerbereich C: Glockenpfuhl
Bewohnerbereich D: Grubestraße, Knochenbachstraße, Traubenstraße, Charlottenstraße, Wallstraße, Obere Mauerstraße, Altmärkerstraße
Bewohnerbereich E: Luisenstraße
Bewohnerbereich F: Rohrweg, Roonstraße, Albaxer Straße, Friedrichstraße
Einen Bewohnerparkausweis bekommen diejenigen Personen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Das Kraftfahrzeug, für das eine Sonderparkberechtigung gewährt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd genutzt werden.
