Jede Person, die in Höxter gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Aber auch Dritte erhalten, wenn schutzwürdige Belange der Betroffenen dem nicht entgegenstehen, Auskunft über:
- Familienname,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Für eine Melderegisterauskunft ist es erforderlich, genügend Angaben über die gesuchte Person zu machen, sodass sie eindeutig identifiziert werden kann und Verwechslungen ausgeschlossen sind.
In Ihrem Antrag müssen Sie ausdrücklich bestätigen, dass sie die Auskunft nicht zum Zwecke der Werbung und/oder des Adresshandels benutzen.
