Meldebescheinigung (erweitert)

Allgemeine Informationen

Wir stellen Ihnen auf Wunsch eine Meldebescheinigung über Ihre Person aus, wenn Sie mit Haupt- oder Nebenwohnung in Höxter angemeldet sind oder waren.

Die Meldebescheinigung dient gegenüber Dritten als Nachweis über Ihre bestehende Anmeldung in einer aktuellen Wohnung. Wenn neben den reinen Meldedaten weitere Angaben benötigt werden, stellen wir Ihnen eine erweiterte Meldebescheinigung aus.

Die erweiterte Meldebescheinigung enthält im Gegensatz zu der einfachen Meldebescheinigung zusätzliche Angaben wie beispielsweise Familienstand, Konfession, Staatsangehörigkeit, frühere Anschriften etc.

Neben der Online-Beantragung können Sie die Antragstellung auch persönlich oder schriftlich vornehmen. Eine Beantragung per E-Mail, Telefon oder Fax ist leider nicht möglich.

Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen in folgenden Angelegenheiten (Die Gründe sind bei Antragstellung nachzuweisen):

  • zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger
  • zur Vorlage beim Jobcenter
  • zur Vorlage bei der Kindergeldkasse

Diese Meldebescheinigungen können nur persönlich und nicht im Onlineverfahren beantragt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei persönlicher Beantragung:

  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis / ID-Karte oder Reisepass)
  • bei Bevollmächtigung ist die schriftliche Vollmacht und das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person vorzulegen. Die bevollmächtigte Person hat sich ebenfalls auszuweisen.

Bei schriftlicher Beantragung:

  • formloser Antrag
  • Kopie vom gültigen Ausweisdokument
  • Nachweis der Zahlung (bspw. durch Überweisungsbeleg)
Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr für eine Meldebescheinigung beträgt 9,00 EUR und ist bei Beantragung zu entrichten.

Gebührenfrei sind Meldebescheinigungen zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger, Jobcenter oder der Kindergeldkasse. Die Gründe sind bei Antragstellung nach

Bitte beachten Sie, dass nachträgliche Gebührenerstattungen nicht möglich sind, wenn eine Leistung bereits erbracht wurde.

Bearbeitungsdauer

Die Meldebescheinigung wird Ihnen in der Regel innerhalb von einer Woche nach Antragstellung zugesandt. Bei persönlicher Vorsprache erfolgt die Ausstellung sofort.

Rechtsgrundlage

§ 18 Bundesmeldegesetz (BMG)

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Ansprechpartner