Auf Wunsch kann über die Tatsache der Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax beantragt werden.
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Höxter, sofern die Begründung der Lebenspartnerschaft im Stadtgebiet von Höxter stattgefunden hat.
