Lebenspartnerschaftsurkunde

Allgemeine Informationen
Auf Wunsch kann über die Tatsache der Begründung einer Lebenspartnerschaft eine Lebenspartnerschaftsurkunde ausgestellt werden. Die Ausstellung kann mündlich, schriftlich, per E-Mail oder per Telefax beantragt werden.
 
Die Zuständigkeit liegt beim Standesamt Höxter, sofern die Begründung der Lebenspartnerschaft im Stadtgebiet von Höxter stattgefunden hat.
Voraussetzungen
Einsicht in das Lebenspartnerschaftsregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus ebendiesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur hierzu berechtigte Personen verlangen.
 
Antragsberechtigt sind:
  • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
  • Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personen, auf die sich der Eintrag im Lebenspartnerschaftsregister bezieht, sowie deren Lebenspartner:
  • Personalausweis oder Reisepass
 
Vorfahren und Abkömmlinge:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über das verwandtschaftliche Verhältnis (z.B. Geburtsurkunde)
 
andere Personen:
  • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00

Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Gebühr: EUR 7,50

Bescheinigung über Namensänderung
Gebühr: EUR 9,00 €

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Urkunde über die Begründung einer Lebenspartnerschaft kann kurzfristig ausgestellt werden.

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