Der Kinderreisepass in seiner bisherigen Form (Gültigkeit 1 Jahr und Ausstellung vor Ort) wurde zum 01.01.2024 abgeschafft.
Für Reisen mit Kindern ist daher je nach Reiseland entweder ein Bundespesonalausweis oder ein Reisepass zu beantragen.
Da eine Ausstellung vor Ort nicht mehr möglich ist, wird um rechtzeitige Terminvereinbarung für die Beantragung der Ausweisdokumente gebeten.
Nähere Informationen erhalten Sie auf den entsprechenden Seiten zum Bundespersonalausweis bzw. Reisepass und bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Abteilung 32 Bürgerservice & Standesamt.
