Die Abmeldung des Hundes muss innerhalb von zwei Wochen nach Tod des Tieres (natürlicher Tod oder Einschläferung beim Tierarzt), Abgabe an ein Tierheim, Abgabe an eine andere Person oder Wegzug vorgenommen werden.
Bitte denken Sie daran, nach erfolgreicher Übermittlung der Abmeldung die Hundesteuermarke -sofern möglich- zurückzugeben an:
Stadt Höxter
Abteilung Finanzen, Abgaben und Beteiligungen
Westerbachstraße 45
37671 Höxter