Gestattung

Allgemeine Informationen

Erteilung von befristeten Gaststättenerlaubnissen nach § 12 Gaststättengesetz für zeitlich begrenzte Veranstaltungen

Wann erhält man eine Gestattung?

Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss eine sogenannte Gestattung einholen. Ein besonderer Anlass im Sinne des Gaststättengesetzes sind kurzfristige Ereignisse, wie z.B. Volksfeste, Schützenfeste, Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften sowie Werbeveranstaltungen. Eine Gestattung kommt nur in Betracht, wenn der geplante Gaststättenbetrieb im Normalfall nach dem Gaststättengesetz erlaubnisbedürftig wäre.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Schriftlicher Antrag möglichst rechtzeitig vor dem Ereignis.

Welche Gebühren fallen an?

25 bis 400 Euro

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Antrag auf Erteilung einer gaststättenrechtlichen Gestattung anlässlich einer Veranstaltung müssen Sie rechtzeitig (etwa 2 Wochen vorher) stellen.

Die Gestattung gilt nur vorübergehend für die Dauer und den Ort der Veranstaltung.

Rechtsgrundlage

§ 12 Gaststättengesetz (GastG) 

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

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