| Erteilung von Geeignetheitsbestätigungen für den Aufstellungsort von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit. |
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Voraussetzungen für die Geeignetheit von Spielgeräten Der Gewerbetreibende darf Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit nur aufstellen, wenn ihm das Ordnungsamt bestätigt hat, dass der Aufstellungsort geeignet ist.Die Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten ist dem Steueramt anzuzeigen. Sollten einzelne Spielgeräte jeglicher Art nicht mehr aufgestellt werden, ist dies lediglich dem Steueramt mitzuteilen. Befreiungen: Für die Aufstellung von Unterhaltungsspielgeräten bedarf es nicht der Erteilung einer Geeignetheitsbestätigung. Hier ist lediglich eine Gewerbeanmeldung vorzunehmen. |
