Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung können auf Antrag folgende Urkunden ausgestellt werden:
- Geburtsurkunde
- Internationale Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
Es werden ggf. Unterlagen zum Nachweis der Berechtigung benötigt. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.
Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00
Jede weitere Urkunde des gleichen Urkundentyps im selben Arbeitsgang
Gebühr: EUR 7,50
Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: EUR 60,00
Es müssen gegebenenfalls Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter/innen des Standesamtes.
Stadthaus am Petritor - Westerbachstr. 45
| Montag - Freitag: | 08:30 - 12:30 | Uhr |
| Montag - Donnerstag: | 14:00 - 16:00 | Uhr |
Bürgerservice und Standesamt
(vorherige Terminvereinbarung erforderlich)
| Montag - Freitag: | 08:00 - 12:30 | Uhr |
| Montag u. Dienstag: | 14:00 - 16:00 | Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 18:00 | Uhr |
Soziale Sicherung und Wohngeldstelle
| Dienstag und Donnerstag: | 08:30 - 12:30 | Uhr |
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei sowie der Tourist-Info finden Sie hier.