Entgegennahme von Fundsachen und Aufnahme der Fundanzeigen.
Wer eine verlorene Sache im Bereich der Stadt Höxter findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Ordnungsamt der Stadt Höxter anzuzeigen.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.
Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen.
Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann. Wird die Fundsache innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerung findet in der Regel 1 x jährlich statt. Den Erlös einer Versteigerung erhält die Stadt Höxter.
