| Ausstellung eines Fischereischeines für Erwachsene und Jugendliche |
| Jugendfischereischein (10 bis 16 Jahre)
Fischereiprüfung ab dem 14. Lebensjahr möglich, danach kann ein Jahres/Fünfjahresfischereischein ausgestellt werden Jahres/Fünfjahresfischereischein Prüfungszeugnis einer Behörde (untere Fischereibehörde) Der Jugendfischereischein kann ab dem 10. Lebensjahr bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden. Er wird für ein Jahr ausgestellt bzw. um ein weiteres Jahr verlängert. Mit einem Jugendfischereischein darf nur in Begleitung von Inhabern des Jahres/Fünfjahresfischereischeines geangelt werden. Der Jahres/Fünfjahresfischereischein kann für ein Jahr bzw. für 5 Jahre ausgestellt werden. Hierbei gilt der Zeitraum vom 01.01. bis zum 31.12. als ein Jahr. Die Verlängerung ist 4mal, aber nur in Folge, möglich. Wenn ein neues Lichtbild erforderlich ist, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt. Fischereiprüfung: Informationen zur Fischereiprüfung bei der Unteren Fischereibehörde (Kreis Höxter). Hinweis für ausländische Gäste: Ausländische Gäste erhalten einen Fischereischein, wenn sie die Mitgliedschaft in einem Anglerverein ihres Heimatlandes nachweisen können. Die VHS Höxter-Marienmünster bietet jeweils im Herbstsemester ab September einen Vorbereitungslehrgang für die Fischereiprüfung an. Weitere Infos unter VHS. |
