Eheurkunde

Allgemeine Informationen
Auf Wunsch kann über die Tatsache einer Eheschließung eine Eheurkunde ausgestellt werden.
 

Sie können Urkunden am besten und schnellsten online über das Urkundenportal bestellen. Nutzen Sie dazu einfach die Schaltfläche oberhalb des Textes. Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per giropay, Kreditkarte oder Paypal. Die Urkunde wird Ihnen dann zeitnah zugeschickt.

Von Rückfragen zum Bearbeitungsstand bitten wir abzusehen.

Ferner können Sie die Urkundenbestellung persönlich (auch durch eine bevollmächtigte Person) vornehmen. 

Persönliche Vorsprache: 

  • Bei einer persönlichen Vorsprache im Standesamt ist Ihr Ausweisdokument vorzulegen.
  • Bei Bevollmächtigung sind die schriftliche Vollmacht, das Ausweisdokument der Vollmacht gebenden Person sowie das Ausweisdokument der bevollmächtigten Person vorzulegen.


Schriftliche Urkundenbestellung:

  • Der Versand der Urkunden erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse.
  • Fügen Sie bitte eine Ausweiskopie bei.


Hinweis:
Sofern Urkundenbestellungen über die Internetseiten privater Anbieter vorgenommen werden, können zusätzliche Kosten verursacht werden, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Standesamt Höxter stehen.

 
Einsicht in das Eheregister, die Erteilung von Auskünften sowie die Ausstellung von Personenstandsurkunden aus eben diesem Register können vor Ablauf der Fortführungsfristen nur hierzu berechtigte Personen verlangen.
 
Die Zuständigkeit liegt bei dem Standesamt Höxter, sofern die Eheschließung im Stadtgebiet von Höxter stattgefunden hat.
Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind:
  • Personen, auf die sich der Antrag bezieht sowie deren Ehegatten, Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge.
  • Andere Personen, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen.
  • Behörden und Gerichte im Rahmen ihrer Zuständigkeit und unter Angabe des Zweckes.
  • Hochschulen und andere Einrichtungen, die wissenschaftliche Forschung betreiben, im Rahmen vorab zu genehmigender Forschungsvorhaben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Personen, auf die sich der Eintrag im Eheregister bezieht, sowie deren Ehegatten:
  • Personalausweis oder Reisepass
 
Vorfahren und Abkömmlinge:
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweis über das verwandtschaftliche Verhältnis (z.B. Geburtsurkunde)
 
andere Personen:
  • Personalausweis oder Reisepass sowie ein Nachweis über ihr rechtliches Interesse an der Ausstellung der Eheurkunde
Welche Gebühren fallen an?

Ausstellung der Urkunde
Gebühr: EUR 15,00

Jede weitere Urkunde des gleichen Urkundentyps im selben Arbeitsgang
Gebühr: EUR 7,50

Welche Fristen muss ich beachten?

Bei persönlicher Vorsprache können Sie die Urkunde in der Regel sofort mitnehmen bzw. die Auskunft sofort erhalten, bitte vereinbaren Sie dafür vorher telefonisch oder per Email einen Termin.
Bei Onlinebeantragung über unser Urkundenportal erhalten Sie die Urkunde/ Urkunden nach ca. 1-2 Wochen.
Bei schriftlicher Beantragung kann die Bearbeitungszeit deutlich länger dauern.

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