Eheschließungen
Anmeldung
Wo kann die Anmeldung zur Eheschließung erfolgen?
Eine Anmeldung kann nur bei dem Standesamt erfolgen, in dessen Bezirk einer der Verlobten mit Haupt- oder Nebenwohnsitz gemeldet ist. Sie kann grundsätzlich nur von beiden Verlobten gemeinsam vorgenommen werden. Bei Verhinderung einer Verlobten/ eines Verlobten muss eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Ein Vordruck für diese Vollmacht ist beim Standesamt erhältlich. Die Eheschließung kann anschließend bei jedem deutschen Standesamt stattfinden.
Für die entsprechende Beratung stehen die Mitarbeiterinnen des Standesamtes telefonisch oder anlässlich eines Besuches (letzteres empfehlenswert insbesondere bei Auslandsberührung) gern zur Verfügung.
Seit dem 01.10.2017 haben auch gleichgeschlechtliche Paare das Recht auf Eheschließung. Gleichgeschlechtliche Paare, die bereits eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet haben, können die Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln lassen. Die Umwandlung ist gebührenfrei.
Näher Informationen hierzu gibt es beim Standesamt.
Was ist mitzubringen?
Die zur Anmeldung erforderlichen Dokumente richten sich nach den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Brautpaares. Deshalb ist es sinnvoll, sich beim Standesamt zu informieren, welche Unterlagen benötigt werden. Dieses kann telefonisch erfolgen. Im Einzelfall ist es jedoch empfehlenswert, hierfür persönlich im Standesamt vorbeizukommen.
Wann finden Eheschließungen statt?
In der Regel mittwochs und freitags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr bis 15.00 Uhr.
Termine an Samstagen
Es werden an mindestens einem Samstag im Monat in dem Zeitraum von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr Eheschließungstermine angeboten. Die Termine für Samstagstrauungen können beim Standesamt erfragt werden.
Terminreservierungen
Um rechtzeitig mit den Hochzeitsvorbereitungen beginnen zu können, besteht die Möglichkeit, 6 Monate im Voraus einen Termin zur Eheschließung telefonisch reservieren zu lassen. Verbindlich werden diese Termine aber erst durch die Anmeldung zur Eheschließung.
Trauzeugen
Seit dem 01.07.1998 ist die Mitwirkung von Trauzeugen nicht mehr erforderlich. Auf Wunsch kann/können jedoch ein oder zwei Trauzeugen angegeben werden. Die Trauzeugen sollten volljährig sein. Es kann aber auch nach Rücksprache mit den Mitarbeiterinnen des Standesamtes ein Trauzeuge ab Vollendung des 15. Lebensjahres angegeben werden. Die Trauzeugen haben sich durch einen gültigen Personalausweis, Reisepass oder Führerschein auszuweisen.
Dolmetscher
Ist mindestens einer der Verlobten der deutschen Sprache nicht ausreichend mächtig, ist sowohl zur Anmeldung der Eheschließung als auch zur Eheschließung selbst von den Verlobten/dem Brautpaar ein Dolmetscher mitzubringen. Versteht ein Trauzeuge die deutsche Sprache nicht, so ist für ihn während der Eheschließung ebenfalls ein Dolmetscher zu stellen.
Dolmetschen kann jede Person, die volljährig und nicht mit den Beteiligten verwandt ist sowie beide Sprachen beherrscht. Auch der Dolmetscher hat sich durch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass auszuweisen.
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Trauungen im Kaisersaal© Kulturkreis Höxter-Corvey gGmbHDie Termin- und Raumkoordination erfolgt über das Standesamt Höxter und den Kulturkreis Höxter-Corvey gGmbH. Für die Zeit Ihrer Trauung sind die Säle für Schloss- und Museumsbesucher nicht zugänglich. Für Ihre Gäste wird ausreichend Bestuhlung arrangiert. In Corvey können Sie ebenfalls die kirchliche Trauung (katholisch) durchführen.
