Beihilfe

Allgemeine Informationen

Lohn-, Vergütungs- und Besoldungsangelegenheiten sowie Beihilfe

Lohn- und Sozialleistungen des öffentlichen Dienstes.

Entsprechend den umfangreichen Regelungen des Vergütungstarifrechts und des Besoldungsrechts für den öffentlichen Dienst erhalten die rund 350 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre Bezüge sowie die sonst üblichen Leistungen wie Kindergeld und vermögenswirksame Leistungen. Ferner werden - vorwiegend an Beamte - Beihilfen in Krankheitsfällen gezahlt. Die Pensionszahlung an ehemalige Beamte obliegt im Auftrag der Stadt der Westfälisch-Lippischen Versorgungskasse. Die Zusatzrenten an ausgeschiedene Arbeitnehmer/innen werden durch die Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe berechnet und ausgezahlt. Beide Einrichtungen haben ihren Sitz in Münster.

Die Beihilfesachbearbeitung für die Beihilfeberechtigten der Stadt Höxter befindet sich seit dem 01.06.2021 bei den Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kurz: KVW) in Münster. Richten Sie Ihre Anträge bitte direkt an die KVW. Bei Fragen steht Ihnen der zuständige Sachbearbeiter Herr Bemben, Telefon 0251/591-4319, zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der KVW unter dem nachfolgenden Link. Antragsformulare können im Bereich „Downloads“ heruntergeladen werden.

https://www.kvw-muenster.de/anspruchsberechtigte/beihilfen

 

Rechtsgrundlage

Besoldungs-, Versorgungs- und Tarifrecht des öffentlichen Dienstes und allgemeine gesetzliche Bestimmungen

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Ansprechpartner