Antrag auf Erteilung einer Zustimmung gemäß § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG)

Allgemeine Informationen

Einer Zustimmung für eine Leitungsverlegung nach § 127 Abs. 1 Telekommunikationsgesetz (TKG) bedarf es, wenn Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze Telekommunikationslinien neu verlegen oder bestehende Telekommunikationslinien ändern wollen.

Die Zustimmung bezieht sich auf Verkehrswege, d.h. öffentliche Wege, öffentliche Plätze, öffentliche Brücken und öffentliche Gewässer.

Über unseren Online-Service besteht die Möglichkeit, die erforderliche Zustimmung online zu beantragen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Gemäß § 127 Abs. 3 gilt die Zustimmung nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen als erteilt. Eine Verlängerung um einen Monat kann in begründeten Fällen durch den Straßenbaulastträger angezeigt werden.

Rechtsgrundlage

Telekommunikationsgesetz (TKG)

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