Zum 01.08.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten, dass es Personen ermöglicht, den Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern ändern zu lassen.
Die entsprechenden Anträge nimmt das Standesamt entgegen.
Zum 01.08.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten, dass es Personen ermöglicht, den Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern ändern zu lassen.
Die entsprechenden Anträge nimmt das Standesamt entgegen.
Stadthaus am Petritor - Westerbachstr. 45
| Montag - Freitag: | 08:30 - 12:30 | Uhr |
| Montag - Donnerstag: | 14:00 - 16:00 | Uhr |
Bürgerservice und Standesamt
(vorherige Terminvereinbarung erforderlich)
| Montag - Freitag: | 08:00 - 12:30 | Uhr |
| Montag u. Dienstag: | 14:00 - 16:00 | Uhr |
| Donnerstag: | 14:00 - 18:00 | Uhr |
Soziale Sicherung und Wohngeldstelle
| Dienstag und Donnerstag: | 08:30 - 12:30 | Uhr |
Die Öffnungszeiten der Stadtbücherei sowie der Tourist-Info finden Sie hier.