Anträge nach dem Selbstbestimmungsgesetz

Allgemeine Informationen

Zum 01.08.2024 ist das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft getreten, dass es Personen ermöglicht, den Geschlechtseintrag in den Personenstandsregistern ändern zu lassen.

Die entsprechenden Anträge nimmt das Standesamt entgegen.

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