Beim Kauf von Grundstücken steht der Stadt Höxter ein Vorkaufsrecht zu, soweit es sich um Flächen handelt, die für öffentliche Zwecke erforderlich sind.
Das Sachgebiet Stadtplanung prüft das Bestehen eines Vorkaufsrechts und erteilt eine Erklärung, die dem Notar zur Weiterleitung an das Grundbuchamt zugesandt wird.