Der Versteigerer hat jede veranstaltung spätestens zwei Wochen vor dem Versteigerungstermin der zuständigen Behörde, in deren Bezirk die Versteigerung stattfinden soll, anzuzeigen. |
Wozu ist eine Versteigerererlaubnis erforderlich? Versteigerung fremder beweglicher Sachen oder fremder Rechte und zur Versteigerung fremder Grundstücke oder fremder grundstücksgleicher Rechte.Die Bearbeitung richtet sich nach der Besonderheit des Einzelfalls. |