Veranstaltungen, bei denen Straßen und öffentliche Flächen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden (z.B. Straßenfeste, Schützenfeste, Umzüge bei Volksfesten, Volksläufe) bedürfen einer Erlaubnis, wenn die Benutzung der Straße für den allgemeinen Fahrzeug- und Fußgängerverkehr eingeschränkt wird.
Straßenbenutzung
Ansprechpartner/in
Herr Kevin Borgolte![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer B 036 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3121 Telefax: 05271 963-9 3121 E-Mail: k.borgolte@hoexter.de | |
Herr Robert Bettermann![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer B 024 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3101 Telefax: 05271 963-93101 E-Mail: r.bettermann@hoexter.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Der Antrag ist unter Angabe des Zeitraumes und der Veranstaltungsart zu stellen. In der Regel muss hier eine Veranstaltungshaftpflicht nachgewiesen werden sowie eine Erklärung über die Freistellung von Ersatzansprüchen abgegeben werden sowie eine Veranstaltererklärung.
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Diese richtet sich je nach Art und Umfang der Genehmigung.
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