Für Arbeiten im öffentlichen Straßenraum wird eine Verkehrsanordnung nach § 45 Abs. 6 Straßenverkehrsordnung benötigt. |
Die Stadt Höxter ist im Stadtgebiet für die Ausstellung von Verkehrsanordnungen zur Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen zuständig. Da jede Baustellenabsperrung in der Regel eine mehr oder weniger erhebliche Einwirkung auf den fließenden Verkehr hat, muss deshalb grundsätzlich vor Beginn einer Maßnahme eine Genehmigung eingeholt werden. Diese Maßnahmen werden mit dem zuständigen Straßenbaulastträger und der Polizei abgestimmt. |