Grundsicherungsleistungen sind dem zu gewähren, der dauerhaft voll erwerbsgemindert ist oder das Altersrenteneintrittsalter erreicht hat und seinen notwendigen Lebensunterhalt nicht ausreichend aus seinem vorhandenen Einkommen und Vermögen bestreiten kann.
- Grundsicherungsleistungen werden nach Regelbedarfsätzen gewährt, die regelmäßig angepasst werden.
- Für bestimmte Personengruppen (z. B. Schwerbehinderte mit Merkzeichen G) wird neben den Regelbedarfsätzen ein Mehrbedarf anerkannt.
- Zum Bedarf zählen neben dem Regel- und Mehrbedarf die angemessenen Unterkunfts- und Heizkosten und ggf. Krankenversicherungsbeiträge. Der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen errechnet sich aus dem Bedarf abzüglich des anzurechnenden Einkommens.
- Der Leistungsanspruch beginnt mit dem 1. des Monats in dem der Antrag gestellt wird.
- Der Fachbereich Soziale Sicherung der Stadt Höxter ist örtlich zuständig für die Anspruchsberechtigten, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Bereich der Stadt Höxter begründet haben.