Der Grad der Behinderung verdeutlicht, wie stark die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben durch die Behinderung beeinträchtigt ist. Als schwerbehindert gelten Menschen, bei denen ein Grad der Behinderung von mindestens 50 festgestellt wurde. Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist.
Seit dem 01.01.2008 sind die 11 Versorgungsämter in Nordrhein-Westfalen aufgelöst und die Aufgaben des Schwerbehindertenrechts wurden auf die Kreise übertragen.
Die Bürgerinnen und Bürger des Kreises Höxter können Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung bei der Kreisverwaltung Höxter, Abteilung: Soziales, Pflege und Schwerbehinderung stellen.
Anträge auf Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises und Änderungsanträge auf Feststellung eines höheren Grades der Behinderung oder Feststellung weiterer Merkzeichen sind im Bürgerbüro der Kreisstadt Höxter erhältlich und können im Bürgerbüro der Kreisstadt abgegeben werden.
Ausführliche Informationen zum Thema Behinderung und Schwerbehindertenausweis erhalten Sie auf der Internetseite der Bezirksregierung Münster.
Schwerbehindertenausweise
Ansprechpartner/in
Frau Maria Brinkmann![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer A 018 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3304 Telefax: 05271 963-93304 E-Mail: m.brinkmann@hoexter.de | |
Frau Ina Rehrmann![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer A 019 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3301 Telefax: 05271 963-93301 E-Mail: i.rehrmann@hoexter.de | |
Frau Rosemarie Hartmann![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer A 002 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3333 Telefax: 05271 963-93333 E-Mail: r.hartmann@hoexter.de | |
Frau Martina Mönnekes![]() | |
Stadthaus am Petritor Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3333 E-Mail: m.moennekes2@hoexter.de | |
Frau Karin Knäblein![]() | |
Stadthaus am Petritor, Zimmer A 015 // EG Westerbachstraße 45 37671 Höxter Telefon: 05271 963-3302 Telefax: 05271 963-9 3302 E-Mail: k.knaeblein@hoexter.de |
Allgemeine Informationen
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Lichtbild
Welche Gebühren fallen an?
Die Bearbeitung erfolgt für den Antragsteller kostenfrei.
Rechtsgrundlage
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen –
Anträge / Formulare
- Antrag auf Feststellung einer Behinderung nach § 69 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX)
- Antrag auf Umstellung des Schwerbehindertenausweises
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