Die Stabstelle Recht des Dezernates III als sog. Querschnittsbereich betreut und führt alle gerichtlichen Klageverfahren und besondere außergerichtliche Rechtsangelegenheiten der Stadt Höxter.
Weiterhin berät die Stabstelle den Bürgermeister, die Dezernenten und alle Fachbereiche/Abteilungen und Sachgebiete der Stadtverwaltung in rechtlicher Hinsicht. Hierzu werden rechtliche Stellungnahmen und ggf. Rechtsgutachten verfasst. In Einzelfällen erfolgt auch die Beratung und Betreuung von Widerspruchsverfahren oder besonderen Verfahren. Schließlich wirkt die Stabstelle Recht bei Vertragsverhandlungen und bei der Ausarbeitung, Durchführung, Durchsetzung und ggf. Beendigung von Verträgen mit.
Bitte beachten Sie:
Die juristische Beratung von Personen und Institutionen außerhalb der Stadtverwaltung ist der Stabstelle Recht nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) grundsätzlich untersagt bzw. nur für den konkreten Aufgaben- und Zuständigkeitsbereich der Stadt Höxter erlaubt!
Wir bitten um Ihr Verständnis!
Schadensersatz gegen Dritte
In der Stabstelle Recht werden zentral Schadensersatz- bzw. sonstige Entschädigungsansprüche der Stadt Höxter gegenüber Dritten geltend gemacht und ggf. gerichtlich eingeklagt
(z.B. vorsätzliche oder fahrlässige Sachbeschädigungen von städtischem Eigentum; Diebstahl).