Ausstellung von Bewohnerparkausweisen |
Im Stadtgebiet Höxter sind 5 Bewohnerparkzonen ausgewiesen:
Bewohnerbereich A: Stummrigestraße, Papenstraße, Neue Straße, Fuhlenstraße Bewohnerbereich B: Rodewiekstraße Bewohnerbereich C: Glockenpfuhl Bewohnerbereich D: Grubestraße, Knochenbachstraße, Traubenstraße, Charlottenstraße, Wallstraße, Obere Mauerstraße, Altmärkerstraße Bewohnerbereich F: Rohrweg, Roonstraße, Albaxer Straße, Friedrichstraße Einen Bewohnerparkausweis bekommen diejenigen Personen, die in dem in Betracht kommenden Gebiet tatsächlich wohnen und dort amtlich gemeldet sind. Das Kraftfahrzeug, für das eine Sonderparkberechtigung gewährt werden soll, muss auf den Bewohner als Halter zugelassen sein oder nachweislich vom Antragsteller dauernd genutzt werden. |