Die grundbuchamtliche Teilung von bebauten Grundstücken bedarf der Teilungsgenehmigung nach § 8 BauO NRW bzw. bei unbebauten Grundstücken eines Negativzeugnisses.
Zur Bildung von Wohnungseigentum bedarf es vor der grundbuchamtlichen Aufteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung nach den Bestimmungen des Wohnungseigentumsgesetzes.