a) Leitungs-, Wege- und Rückübertragungsrechte der Stadt an Privatgrundstücken b) Rechte Privater an städtischen Grundstücken c) Löschung, Rangrücktritt, Teilentlassung, Eintragung |
Grundbuchberichtigungen Falls in Ihrem Grundbuch eine Belastung zugunsten der Stadt Höxter verzeichnet ist, wenden Sie sich im Bedarfsfall nach Ziff. 2 c der Kurzinformationen an die aufgeführten Ansprechpartner. In aller Regel werden diese Angelegenheiten aber durch die Notare oder die Grundbuchgläubiger veranlaßt. |