Erteilung von befristeten Gaststättenerlaubnissen nach § 12 Gaststättengesetz für zeitlich begrenzte Veranstaltungen |
Wann erhält man eine Gestattung? Wer zu besonderen Anlässen vorübergehend ein Gaststättengewerbe betreiben möchte, muss eine sog. "Gestattung" einholen. Ein besonderer Anlass im Sinne des Gaststättengesetzes sind kurzfristige Ereignisse, wie z.B. Volksfeste, Schützenfeste, Veranstaltungen von Vereinen oder Gesellschaften sowie Werbeveranstaltungen. Eine Gestattung kommt nur in Betracht, wenn der geplante Gaststättenbetrieb im Normalfall nach dem Gaststättengesetz erlaubnisbedürftig wäre. |