Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Befahren der Fußgängerzone |
Die Marktstraße und ein Teil der Stummrigestraße sind als Fußgängerzone ausgewiesen. Der Lieferverkehr ist zu folgenden Zeiten frei: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag: 6.00 - 10.00 Uhr Mittwoch und Samstag: 6.00 - 8.00 Uhr Montag - Samstag: 18.00 - 21.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten ist das Befahren der Fußgängerzone nicht erlaubt. Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Fußgängerzone außerhalb der Lieferzeiten muß ein wichtiger Grund gegeben sein. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Bauarbeiten an Gebäuden erfolgen oder Handwerker Arbeiten dort durchführen müssen. Für Marktbeschicker am Mittwoch und Samstag gilt eine Sonderregelung. |